Feuerwehr Gränichen



Feuerverbot im Wald und am Waldrand

Aktuelle Informationen zu Hitze und Trockenheit

Das Feuern im Wald und am Waldrand sowie das Abbrennen von Feuerwerk ist im ganzen Kantonsgebiet bis auf Weiteres verboten. Aktuell gilt Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr).

 

 

Aktuelles Feuerverbot

 

Aktuell gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 "grosse Waldbrandgefahr". Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS):

  • Verbot des Abbrennens von Feuerwerk jeglicher Art im gesamten Gebiet des Kantons Aargau
  • Verbot von Höhen- und 1.-August-Feuer in unbefestigten Feuerstellen
  • Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand (Verbot gilt auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen, bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern)

Verhaltensanweisungen beim Feuern im Siedlungsgebiet

 

Durch verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern. Insbesondere sind folgende Massnahmen zu beachten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist
  • Löschwasser bereithalten

 

Mehr zum Thema

Rechtliche Grundlagen

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Merkplatt Trockenheit Gefahrenstufe 4 mit Feuerwerksverbot
220727_merkblatt_gefahrenstufe_4_mit_feu
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Quelle:
Kanton Aargau